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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Ein Wahlscheinantrag mit und ohne Briefwahlunterlagen bequem per Internet oder E-Mail

(tw) (stve) Am 13. Juni 2004 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl des Europäischen Parlaments -Europawahl- und gleichzeitig finden in der Stadt Eberbach die Kommunalwahlen - Wahl des Gemeinderats, Wahl der Ortschaftsräte der Ortschaften Brombach, Friedrichsdorf, Lindach, Pleutersbach, Rockenau und Wahl des Kreistags statt.
Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Die Stadt Eberbach ist in 16 Wahlbezirke eingeteilt. In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis spätestens 23. Mai 2004 zugesandt worden ist, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis - Unionsbürger ihren gültigen Identitätsausweis - oder ihren Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Wähler, die einen Wahlschein für die Europawahl haben, können an der Wahl im Landkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Landkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.
Wähler, die einen Wahlschein für die Kommunalwahlen haben, können in einem beliebigen Wahlbezirk des im Wahlschein angegebenen Gebiets oder durch Briefwahl wählen. Der Wahlschein enthält auf der Rückseite nähere Hinweise darüber, wie durch Briefwahl gewählt wird. Wer bei den Kommunalwahlen durch Briefwahl wählen will, erhält auf Antrag beim Bürgermeisteramt -Amt für öffentliche Ordnung, Zimmer E.05, Leopoldsplatz 1- die Briefwahlunterlagen.
Zur Europa- und Kommunalwahl am 13. Juni können Wahlscheine mit und ohne Briefwahlunterlagen neben den herkömmlichen Beantragungsarten (persönlich, schriftlich, Telegramm, Fernschreiben, Telefax) auch per Internet auf der Homepage der Stadt Eberbach beantragt werden. Über den Link "Wahlscheinantrag zur Europa- und Kommunalwahl" erhält man ein Erfassungsformular, das ausgefüllt und mit den Daten aus der erhaltenen Wahlberechtigungskarte ergänzt werden muss. Die erfassten Daten werden verschlüsselt über das Internet übertragen und abgeglichen. Den Wahlschein sowie die Briefwahlunterlagen erhält man auf dem Postweg zugesandt.
Des weiteren kann man seinen Wahlschein auch per E-Mail beantragen. Folgende Angaben sollte dieser Antrag enthalten: Grund des Antrags, Vorname, Name, Anschrift des Wahlberechtigten, Wahlbezirk und Nummer des Wahlbezirks in dessen Wählerverzeichnis der Wahlberechtigte eingetragen ist, Wählernummer des Wahlberechtigten und das Geburtsdatum des Wahlberechtigten. Die Daten können von der Wahlbenachrichtigungskarte entnommen werden. Bei dem Antrag per E-Mail werden die Antragsteller darauf hingewiesen, dass sie ihre Daten freiwillig sowie grundsätzlich unverschlüsselt weitergeben. Eine Speicherung der Daten erfolgt aber nur vorübergehend.
Die Beantragung eines Wahlscheines stellt eine Ausnahme zur Urnenwahl dar und soll nur genutzt werden, wenn sich ein Bürger am Wahltag aus einem wichtigen Grund außerhalb seines Wahlbezirks aufhält, er seine Wohnung in einem anderen Wahlbezirk verlegt und er sich ins dortige Wählerverzeichnis nicht eingetragen hat oder aus beruflichen Gründen, wegen hohen Alters oder wegen seines körperlichen bzw. gesundheitlichen Zustandes den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann. Der letzte Termin für die Beantragung eines Wahlscheines per Internet oder E-Mail ist der 8. Juni 2004.
Bei Fragen zu den Antragsverfahren kann man sich an Rainer Menges unter Tel. (06271) 87-244 oder an das Bürgerbüro, (06271) 87-235, wenden.

E-Mail-Kontakt: buergerbuero@eberbach.de

Infos im Internet:
www.eberbach.de


22.05.04

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