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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Roland Schilling 1. Verbandsvorsitzender des GIP - Wahl von Günter Wiedemer nicht satzungskonform


Bürgermeister Roland Schilling (Bild) wurde zum 1. Verbandsvorsitzenden des Zweckverbandes GIP gewählt, sein Eberbacher Kollege Bernhard Martin zum Stellvertreter. (Foto:Böhm)

(ub) Jetzt ist es amtlich. Der Zweckverband "GIP" ist gegründet und die Verbandsversammlung hat ihre konstituierende Sitzung abgehalten. Am 18. November leitete Bürgermeister Bernhard Martin im Eberbacher Rathaus die Wahl zum 1. Verbandsvorsitzenden und schlug absprachegemäß seinen Schönbrunner Kollegen Roland Schilling vor. Wie aus der Gemeinderatsdrucksache zu entnehmen war, erfolgten keine weiteren Vorschläge. Was die Schönbrunner Gemeinderäte Karin Koch, Ralf Heckmann, Volker Köhler und Joachim Bösenecker bereits wussten, war den Eberbachern scheinbar verborgen geblieben. Bei den Eberbacher Vertretern Marcus Deschner, Karl Braun, Dr. Gerhard Brunn, Peter Stumpf, Harald Rupp und Rolf Schieck war hinsichtlich der getroffenen Vorabsprachen, so die Schönbrunner Drucksache, ein Informationsdefizit offensichtlich. Dies führte bei der einstimmigen Wahl von Schilling zum 1. Verbandsvorsitzenden zu einer Stimmenthaltung. Zwei stellvertretende Vorsitzende sollten anschließend aus den Reihen der Eberbacher Vertreter gewählt werden. Nach Absprache hat Roland Schilling den Eberbacher Bürgermeister Martin vorgeschlagen, so die Drucksache weiter. Dieser wurde auch einstimmig zum 1. Stellvertreter des Verbandsvorsitzenden gewählt. Als 2. Stellvertreter sollte von Eberbach Stadtrat Günter Wiedemer gewählt werden. Dessen Wahl stand jedoch die Zweckverbandssatzung entgegen, die verlangt, dass beide Stellvertreter aus der Mitte der Verbandsversammlung gewählt werden. Dies ist allerdings nicht neu, da die Satzungsentwürfe allen Beteilgten mehrfach zur Überarbeitung vorlagen. Der Vorschlag für den 2. Stellvertreter wird deshalb innerhalb des Eberbacher Gemeinderats neu abgestimmt. Die Wahl erfolgt in der nächsten Sitzung der Verbandsversammlung.
Die Entschädigungssatzung für die Vertreter der Verbandsmitglieder wurde einstimmig beschlossen. Es erhält jeder Vertreter als Sitzungsgeld eine pauschale Entschädigung von 20 Euro je Sitzung. Damit sind alle zeitlichen Aufwendungen aus dieser ehrenamtlichen Tätigkeit abgegolten. Fahrtkosten werden nach dem Reisekostenrecht erstattet, soweit die Vertreter zu Sitzungen in die jeweilige Nachbargemeinde fahren müssen. Die Tätigkeit des Verbandsvorsitzenden wird nicht gesondert entschädigt.
Die Verbandsverwaltung mit Sitz in Eberbach erfolgt durch die Stadtverwaltung. Die Gemeindeverwaltung Schönbrunn arbeitet zu. Eine gegenseitige Verrechnung der in beiden Verwaltung erbrachten Leistungen erfolgt - zumindest vorerst - nicht. Laut Roland Schilling soll "der Zweckverband vorerst nicht mit Kosten belastet werden".
Die Grundstückspreise für das GIP liegen noch nicht fest. Mit einem Investor wird momentan verhandelt. Ein ELR-Förderantrag wurde für ihn gestellt. Auch die Wirtschafts- und Rechnungsgeschäfte werden innerhalb der Stadtverwaltung Eberbach abgewickelt.
Abschließend wurden die Verbandsvertreter noch über die derzeit laufende Ausschreibung für die Erschließungsarbeiten informiert. Der Baubeginn ist in der 3. Kalenderwoche 2005 vorgesehen. Die Entwurfsfeststellung zur Bauleitplanung muss noch erfolgen, bevor die formelle Bürger- und Behördenbeteiligung erfolgen kann. Der Satzungsbeschluss soll im April 2005 erfolgen.

28.11.04

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