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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Photovoltaikanlagen auf kommunalen Dachflächen

(ub) In Schönbrunn haben umweltpolitische Aspekte einen hohen Stellenwert. Nachdem der Gemeinderat kürzlich die Flächenausweisung für Windkrafträder abgelehnt hat, wollen sich die Räte um alternative Energiequellen bemühen. Entsprechend positiv nahmen die zahlreichen Zuhörer in der letzten Gemeinderatssitzung die Absichtserklärung von Bürgermeister Roland Schilling entgegen, wonach die Schönbrunner Grundschule - auch bautechnisch gesehen - grundsätzlich mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden könne. Zuvor wollten sich Schilling, die Gemeinderäte und rund 40 interessierte Bürger ein Bild über diese Technik verschaffen. Der politische Wille zur Abkehr von der Atomenergie hin zu erneuerbaren Energien sei vorhanden. Eine vorsichtige Renditenkalkulation sei aber auch bei Voltaikanlagen sinnvoll, da es keine KfW-Fördermittel mehr gebe und das Risiko für die investierenden Bürger überschaubar bleiben soll, so Schilling.
Jürgen Landenberger, Berater und Betreuer der Kommunen bei der EnBW Regional AG im Regionalzentrum Neckar-Franken, sieht die Entwicklung dieses Marktsegments positiv. Es erschließt sich ein neuer Zweig für die Kommunen. Die Photovoltaik sei ein Konzept für die Kommunen, das über die Bürger finanziert wird und regionale Firmen einbindet.
Produktmanager Heiko Staubitz vom Dienstleistungsservice der EnBW erklärte die Vorzüge diese Produktes aus seiner Sicht. Auf kommunalen Dachflächen könne unter fachlicher Begleitung der EnBW eine gemeinschaftliche umweltfreundliche Solarstromanlage errichtet werden. Dazu müsse in Schönbrunn ein Projektteam gegründet werden. Die EnBW stelle ein Projektpaket mit allen wichtigen Unterlagen wie Vereinbarungen,Checklisten und einen Projektzeitplan zur Verfügung. Als Buch oder CD-Rom sei ein Projektleitfaden erhältlich. Die EnBW sorgt für Lieferung, Montage und Wartung der Anlage in Zusammenarbeit mit dem regionalen Fachmarkt. Die kaufmännische und technische Betriebsführung kann von der EnBW übernommen werden. Gemeinschaftlich wird diese Solaranlage finanziert und eigens dafür eine Gesellschaft der bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet, in der Bürger als Investoren Anteile an der Anlage erwerben können. Um die GbR- Nachteile auszugleichen bietet der Energieversorger eine Elektronik- und Haftpflichtversicherung an. Zusätzlich kann das Projekt, wie andere Referenzen der EnBW zeigen, auch im Internet dargestellt werden.
Die erzeugte Strommenge wird für die nach dem Gesetz zur Förderung erneuerbare Energien (EEG) garantierte Dauer von 20 Jahren zu einem gesetzlich garantierten Preis für Dachflächen zu 0,574 Euro/ kWh in das öffentliche Stromnetz eingespeist (netzgekoppelte Anlage). Die EnBW garantiert einen Fixpreis von 0,54 Euro/ kWh. Erzeugte Stromüberschüsse werden an die Anteilseigner ausgeschüttet, diese können die eingespeiste Datenmenge täglich im Internet abrufen. Nach Ablauf dieser Frist entfällt die Preis- und Abnahmegarantie. Für die Schönbrunner Grundschule und Turnhalle empfahlen die EnBW- Berater eine Fläche von 30 kWp (Abkürzung für Kilowatt-Peak (Spitzenleistung)), statt der maximal nutzbaren 45 kWp- Anlage. Seit dem 1. August sind die Netzbetreiber durch die Neufassung des EEG verpflichtet, jede Anlage bis 30 kWp in Betrieb zu nehmen. Potentielle vorherige Netzuntersuchungen werden erst bei tatsächlicher Inbetriebnahme zurückerstattet. Im Hinblick auf auszuwechselnde Wechselrichter bietet die EnBW eine zweijährige, auf 5 oder 10 Jahre verlängerbare, Produktgarantie an. Das Projekt lässt sich, so eine Anfrage von Gemeinderätin Karin Koch, in rund drei bis sechs Monaten realisieren.
Die unprofessionell mit einer PowerPoint- Präsentation dargelegte fiktive Preis- und Renditekalkulation mit 4,5 % bei einer Kaufpreissumme von 1.000 Euro pro Investor basierte auf einer Beispielrechnung, die nicht für jeden nachvollziehbar war. Für interessierte Bürger gab es keine schriftliche und plausible Kostenkalkulation. Individuell zu berücksichtigende Steuersätze, potentielle technische Schäden an Modulen und Wechselrichtern der Solaranlage, Anlageentsorgungkosten von geschätzten 2.200 Euro für eine 20 kWp- Anlage nach Ablauf der Abnahmegarantie, und eine geringere Strommengenproduktion als erwartet stellen finanzielle Risiken dar, die es gegenüber anderen Geldanlageformen abzuwägen gilt. Sinnvoll wäre eine Wirtschaftlichkeitsberechnung und eine individuelle Ertragsprognose für die geplante 30 kWp- Photovoltaikanlage gewesen, da sich die Rentabilität der Anlage in Abhängigkeit vom Kaufpreis und dem jährlichen Solarertrag errechnet.

Infos im Internet:
www.enbw.com
www.solarfoerderung.de

09.11.04

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