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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Stärkung des Regionalverbandes

(ub) Bürgermeister Roland Schilling ging in der aktuellen Gemeinderatssitzung am Freitag auf eine neu abzuschließende Vereinbarung im Hinblick auf den Interkommunalen Gewerbepark (GIP) ein.

Träger öffentlicher Belange werden in die bauleitplanerischen Abläufe und die konkreten Ausgleichsmaßnahmen stärker eingebunden sein und haben ein Wörtchen bei der Erarbeitung der Bebauungspläne mitzureden. Der Regionalverband entscheidet, ob für die geplante Erweiterungsfläche von 5 ha ein Bedarf von der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (vVG) Eberbach- Schönbrunn nachgewiesen wurde und die Erweiterungsfläche realisiert werden kann. Großflächiger Einzelhandel wird vertraglich im GIP ausgeschlossen, produzierendes Gewerbe und Dienstleistungen soll angesiedelt werden.

Die weisungsabhängigen Schönbrunner Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses der vVG Eberbach- Schönbrunn werden angewiesen, dem Abschluss einer Vereinbarung mit dem Regionalverband Rhein-Neckar-Odenwald zur Verwirklichung und Änderung des Regionalplanes Unterer Neckar zuzustimmen und den Vertragsabschluss durch den zuständigen Eberbacher Bürgermeister Bernhard Martin ausdrücklich zu genehmigen. Vertragspartner sind der Regionalverband Rhein-Neckar-Odenwald als Träger der Regionalplanung. Vertreten wird der Regionalverband durch seinen Vorsitzenden Dr. Horst Sieber. Die vVG Eberbach- Schönbrunn wird von Bürgermeister Bernhard Martin vertreten.

Nach dem Beschluss der Verbandsversammlung des Regionalverbandes vom 13. September 2002 wurde die raumordnerische Voraussetzung für den Bau des Gewerbeparks geschaffen. Auf dieser Grundlage soll nun eine Vereinbarung zwischen Regionalverband und der vVG Eberbach-Schönbrunn geschlossen werden. In der Raumnutzungskarte wird für die gesamte Fläche des Gewerbeparks der ausgewiesene "Regionale Grünzug" und der "Schutzbedürftige Bereich für die Landwirtschaft" aufgehoben. Für die geplante Gewerbeparkfläche von 17,4 ha wird ein "Gewerblicher Schwerpunkt von regionaler Bedeutung" in der Raumnutzungskarte des Regionalplanes ausgewiesen. Dafür verpflichtet sich die vVG Eberbach-Schönbrunn, künftig das Umweltschutzamt des Rhein-Neckar-Kreises, das Amt für Landwirtschaft, Landschafts- und Bodenkultur Sinsheim und den Regionalverband Rhein-Neckar- Odenwald bei den bauleitplanerischen Überlegungen und der Erarbeitung von Bebauungsplanung insbesondere bei der Konzeption und Definition von Ausgleichsmaßnahmen maßgeblich zu beteiligen und deren Anregungen und Bedenken mit zu berücksichtigen. Zudem darf die geplante Erweiterungsfläche nur bei entsprechend nachgewiesenem Bedarf, per erbrachtem Bedarfsnachweis, und nur mit Zustimmung des Regionalverbandes Rhein-Neckar-Odenwald realisiert werden.

Aus Sicht der Schönbrunner Verwaltung entspricht "die Vereinbarung einer zuvor getroffenen Absprache und stellt bei der weiteren Entwicklung der Bauleitplanung zum "Interkommunalen Gewerbepark GIP" keine zusätzlich Hürde dar, da die genannten Träger öffentlicher Belange ohnehin an dem Verfahren zu beteiligen sind. Durch die Vereinbarung wird der Beteiligungsprozess allerdings vertieft und die Abwägungsproblematik zu Gunsten der genannten Träger öffentlicher Belange belastet".

08.11.04

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