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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Wahlscheinantrag für die Bürgermeisterwahl per Internet

(bro) (stve) Zur Bürgermeisterwahl am 7. November 2004 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten (persönlich, schriftlich, Telegramm, Fernschreiben, Telefax) auch in elektronischer Form beantragt werden. Es wird zur Bürgermeisterwahl die Beantragung eines Wahlscheins per Internet auf der Homepage der Stadt Eberbach angeboten.
Beim Aufruf des Links "Wahlscheinantrag zur Bürgermeisterwahl" erhält man ein Erfassungsformular für die Antragsdaten mit dem Muster einer Wahlbenachrichtigungskarte. Die Daten auf der Wahlbenachrichtigungskarte müssen in das Antragsformular eingetragen werden. Zusätzlich muss man einen Grund für die Beantragung auswählen und markieren. Es steht offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine Versandanschrift senden zu lassen. Die Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten die Antragsdaten nicht mit dem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhält man automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden anschließend per Post zugestellt.
Bei Fragen zum Antragsverfahren kann man sich an Rainer Menges, Tel. (06271) 87-244, oder an das Bürgerbüro, Tel. (06271) 87-235, wenden. Die Beantragung eines Wahlscheins stellt eine Ausnahme zur Urnenwahl dar und soll nur genutzt werden, wenn sich ein Bürger am Wahltag aus einem wichtigen Grund außerhalb seines Wahlbezirks aufhält, er seine Wohnung in einem anderen Wahlbezirk verlegt und er sich ins dortige Wählerverzeichnis nicht eingetragen hat oder aus beruflichen Gründen, wegen hohen Alters oder wegen seines körperlichen bzw. gesundheitlichen Zustandes den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.

Es besteht auch die Möglichkeit, den Wahlscheinantrag per E-Mail zu stellen.
Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Grund des Antrages
  • Vorname, Name und Anschrift des Wahlberechtigten
  • Wahlbezirk u. Nummer des Wahlbezirks, in dessen Wählerverzeichnis der Wahlberechtigte eingetragen ist
  • Wählernummer des Wahlberechtigten
  • Geburtsdatum des Wahlberechtigen
Die Antragsteller werden darauf hingewiesen, dass sie ihre Daten freiwillig sowie grundsätzlich unverschlüsselt weitergeben. Die Speicherung der Daten erfolgt nur vorübergehend.

Letzter Termin für die Beantragung eines Wahlscheines per Internet oder E-Mail ist der 2. November 2004.

Infos im Internet:
www.eberbach.de


19.10.04

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