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Philipp Muley gesund in südhesisscher Gemeinde aufgefunden

(jc) (pol) Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat gegen einen 30-jährigen Mann aus einer Gemeinde im hessischen Odenwald Haftbefehl beantragt. Er steht im dringenden Verdacht, am vergangenen Donnerstag abends um ca. 19.30 Uhr den sechsjährigen Philipp Muley aus Forst aus dem SRH Fachkrankenhaus in Neckargemünd entführt und in seiner Wohnung in einem Versteck gefangen gehalten zu haben. Parallel zu den umfangreichen Suchmaßnahmen, bei denen vom Donnerstag Abend bis zum Auffindezeitpunkt hunderte von Suchkräften der Polizei, der Feuerwehren, des DRK und des THW mit Rettungssuchhunden in Neckargemünd im Einsatz waren, hatte das Dezernat Kapitalverbrechen der Heidelberger Kriminalpolizei die Ermittlungen aufgenommen.
Nach einem zunächst nicht zu verifizierenden Hinweis, dass ein Mann mittleren Alters zum fraglichen Zeitpunkt mit einem Kind beim Verlassen des SRH Krankenhauses beobachtet worden war, ging am Freitag Morgen ein weiterer Hinweis auf einen 30-jährigen ehemaligen Bediensteten des Krankenhauses ein.Bei den ersten kriminalpolizeilichen Abklärungen ergab sich ein zunächst allgemeiner Verdacht gegen den 30-Jährigen.
Als er am Freitag Mittag von Kriminalbeamten vor seiner Wohnung angesprochen und vorläufig festgenommen wurde, täuschte er eine Herzattacke vor, weshalb er zunächst in einer Klinik behandelt wurde.
Nachdem sich das Vortäuschen der Herzattacke bei der ärztlichen Begutachtung herausgestellt hatte, wurde der Verdächtige in den Heidelberger Polizeiarrest eingeliefert.
Die ersten Vernehmungen und Überprüfungen erhärteten den Verdacht zunächst nicht. Als er dann am Samstag morgen erneut vernommen wurde, räumte er die Entführung des Jungen ein und gab an, dass er ihn in seinem Wohnhaus versteckt gehalten hat. Dort wurde er von Kriminalbeamten gegen 11.20 Uhr gesund und wohlauf entdeckt. Er ist zwischenzeitlich wieder bei seinen Eltern. Kriminalbeamte sind derzeit damit beschäftigt, das Wohnhaus mit dem Versteck intensiv zu durchsuchen, Kriminaltechniker nehmen eine umfangreiche Spurensicherung vor. Nach dem bisherigen ersten Erkenntnistand ist der Festgenommene einschlägig wegen Kindesmissbrauchs vorbestraft. Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft gehen davon aus, dass hierin auch das Motiv für die Tat liegt.
Nach seiner Vorführung beim Haftrichter wird der Beschuldigte in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.


11.09.04

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