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Verkehrsregelungen anlässlich des Kuckucksmarkts

(hr) Für den Kuckucksmarkt, der in diesem Jahr vom 27. bis 31.August auf dem Festgelände in der Au stattfindet, wurden wieder einige besondere Verkehrsregelungen notwendig.
So wird ab Montag, 23.August, die Zufahrt von der Pleutersbacher Straße (L 595) zum Sportzentrum gesperrt. Sie ist dann nur mit Zufahrtsgenehmigung zu befahren. Das absolute Halteverbot an der Bundesstraße 37 auf der Neckarseite wird für die Dauer des Kuckucksmarkts aufgehoben. Die Dr. Weiß-Straße wird von der Einmündung Schwanheimer Straße (L 590) in Richtung Osten bis zur Einmündung Kirchenweg als Einbahnstraße ausgewiesen.
Anlässlich des Feuerwerks am Dienstag, 31.August, wird in der Zeit von 21.45 - 22.30 Uhr die B 37 zwischen der westlichen und der östlichen Stadtausfahrt für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Der Verkehr wird innerörtlich umgeleitet.
Auf der westlichen Seite der Schwanheimer Straße wird während der Dauer des Markts zwischen den beiden Einmündungsbereichen Beckstraße und Steingartenweg durchgehend absolutes Halteverbot angeordnet. Halteverbot gilt auch auf beiden Seiten der Neckarbrücke und teilweise auf der Talseite der Rockenauer Straße sowie in einem Teilbereich der Pleutersbacher Straße.
In der Pleutersbacher Straße und in der Straße In der Au werden Ladezonen ausgewiesen. Die Bushaltestelle "Schwimmbad" in der Pleutersbacher Straße wird um rund 150 Meter in Richtung Pleutersbach an die Einmündung der Straße "In der Au" verlegt. An der B 37 (Neckarseite) wird bei der Anlegestelle der Fähre eine Bedarfshaltestelle für den Busverkehr eingerichtet, und vor dem Sportlerheim in der Au werden fünf Behindertenparkplätze ausgewiesen.
Im Sportlerheim in der Au wird eine Polizei-Sonderwache eingerichtet, die auch entsprechend gekennzeichnet wird.
Auf der Pleutersbacher Straße wird zwischen der Schwanheimer Straße und dem Ortsschild in beiden Richtungen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h und zwischen dem Ortsschild und dem Punkt 15 Meter südöstlich der Einmündung der Alten Pleutersbacher Straße in beiden Richtungen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h beschränkt.

20.08.04

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