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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Dächer für die Sonne


(Foto:csh)

(hr) (csh) Besser hätte der Zeitpunkt für den Informationsabend der Alternativen Grünen Liste (AGL) zur Nutzung von Solarenergie offenbar kaum gewählt sein können: Der hohe Ölpreis und die Angst vor der Abhängigkeit von den Golfstaaten sowie die Weltkonferenz über Erneuerbare Energien in Bonn füllen die Medien. Das mag mit ein Grund dafür gewesen sein, dass immerhin 40 interessierte Gäste ins Rathaus kamen.
Der Verein "Solarenergie und umweltfreundliche Energienutzung Neckar-Odenwald" (S.U.N.e.V.) informierte über die ökologischen und ökonomischen Vorteile von Solarenergie. Die Sonne ist mit Abstand die beliebteste Energiequelle, denn Strom aus Sonnenenergie ist sauber, sicher und zuverlässig. Über 40.000 Haushalte in Deutschland gewinnen bereits heute ihren Strom aus der Sonnenenergie. Im Gegensatz zu den fossilen Rohstoffen wie Öl, Gas, Kohle oder Uran ist das Energiepotential der Sonne unerschöpflich und die Menge solarer Energie, die auf der Erde ankommt, übersteigt den täglichen Verbrauch um das 15.000fache.
Inzwischen ist Solarenergie aber nicht mehr nur ein "grünes Produkt" zur nachhaltigen Energiegewinnung, sondern längst ein interessantes Finanzprodukt für private Anleger.
Wie AGL-Stadtrat Peter Stumpf erläuterte, habe sich die AGL seit 1999 wiederholt für die Nutzung von Solarenergie in Eberbach eingesetzt, sei aber immer wieder an der Mehrheit des Gemeinderates und der Verwaltung gescheitert. Inzwischen deute sich aber ein Umdenken an. Zwei Sporthallendächer und das Dach der Realschule müssen saniert werden und könnten mit Photovoltaikanlagen bestückt werden. Ein Vorhaben, für das sich die AGL und die SPD-Fraktion einsetzten.
Nachdem S.U.N.-Vorsitzende Christine Dernz die Themenschwerpunkte des Vereins vorgestellt hatte, referierte Dipl.Ing. (FH) Armin Hambrecht, Geschäftsführer der Gesellschaft für Solare Energiegewinnung Solarart aus Lauda-Königshofen, über Technik, Nachhaltigkeit und Finanzierung von Solargemeinschaftsanlagen. Grundsätzlich wird eine Dachfläche von mindestens 200 Quadratmetern benötigt, die vom Eigentümer zur Verfügung gestellt wird und mit Photovoltaikanlagen bestückt werden kann. Die Anlage wird in Segmente aufgeteilt und an einzelne Investoren verkauft. Jeder Investor betreibt dann auf einem öffentlichen Dach seine eigene Anlage. Solarenergie wird in Strom umgewandelt und in das öffentliche Netz eingespeist. Mit dem Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG) hat die Bundesregierung die Netzbetreiber verpflichtet, alle Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien anzuschließen um eine Abnahmegarantie zu gewährleisten. Als Ergänzung trat am 1. Januar dieses Jahres das so genannte Photovoltaik-Vorschaltgesetz in Kraft, das die Vergütungssätze für Solarstrom für die nächsten 20 Jahre festsetzt.
Solargemeinschaftsanlagen, so Hambrecht, garantierten ökologische Sicherheit durch Null-Emissionswerte, einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz durch Kohlendioxid-Einsparung und keinerlei Eingriff in die Natur, weil sie auf bereits vorhandene Dächer installiert werden. Die technische Sicherheit werde durch praktisch keinen Verschleiß, eine langjährige Garantie, den Einsatz von Komponenten aus deutscher Produktion und einer Anlagenfernüberwachung gewährleistet. Die rechtliche Sicherheit ergibt sich für den Investor aus der Abnahmegarantie, geregelt durch das EEG, eine Erlösgarantie über 20 Jahre und den Bestandsschutz dieser Rechte.
Lokales Handwerk und Betriebe können bei der Installation von Photovoltaik-Anlagen eingebunden werden und generieren damit Arbeitsplätze.

Infos im Internet:
www.sun-ev.de
www.solarart.de

08.06.04

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