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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Kompliziert aber gerecht - das Verfahren zur Kreistagswahl

(hr) (rnk) Für den Bürger ist das relativ komplizierte Kommunalwahlsystem in Baden-Württemberg nicht immer gleich auf den ersten Blick zu durchschauen. Dafür biete die nicht ganz einfache Stimmabgabe aber auch "ein Maximum von Basisdemokratie", wie der Pressesprecher des Rhein-Neckar-Kreises, Berno Müller, betont.
Im Rhein-Neckar-Kreis mit über 520.000 Einwohnern sind 86 Kreisräte zu wählen. Zie Zahl kann sich durch Ausgleichsmandate auf maximal 103 erhöhen.
Für die Kreistagswahlen ist der Landkreis in Wahlkreise aufgeteilt. Eberbach gehört zum Wahlkreis 17. Wie bei der Gemeinderatswahl kann man kumulieren und panaschieren. Im Klartext heißt das, dass der Wähler einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben kann und/oder dass er an Bewerber verschiedener Listen Stimmen vergeben darf – man ist also nicht an die Bewerber einer einzigen Partei oder Wählervereinigung gebunden. Dies kann dadurch geschehen, dass man die Namen der Bewerber auf verschiedenen Stimmzetteln kennzeichnet und diese dann gemeinsam abgibt. Dabei muss man aufpassen, dass man insgesamt nicht mehr Stimmen vergibt als Kreisräte zu wählen sind. Im Wahlkreis 17 sind das maximal fünf Stimmen. Wer möchte, kann auch eine Liste unverändert abgeben. Dann erhalten die Bewerber dieser Liste von oben herab gezählt jeweils eine Stimme – so viele, wie Stimmen zu vergeben sind.
Bei der Auszählung nach der Wahl werden zunächst im Verhältnis der auf die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen Stimmen die Sitze im Wahlkreis vergeben. Dabei kommen die Bewerber der einzelnen Wahlvorschläge zum Zuge, die die meisten Stimmen erhalten haben (Direktmandate).
In einem zweiten Schritt erfolgt noch ein Ausgleich auf Kreisebene, um auch denjenigen Gruppen eine Chance zu geben, die in den Wahlkreisen keine Direktmandate erhalten haben. Dazu werden die in den einzelnen Wahlkreisen des Landkreises abgegebenen Stimmen "gleichwertig" gemacht, bevor sie zusammengezählt werden. Das heißt, sie werden so berechnet, als ob jeder Wähler nur eine Stimme gehabt hätte. Diese gleichwertigen Stimmen auf Kreisebene zusammengezählt ergeben, wie viel Sitze im Landkreis nach dem Stimmenverhältnis auf die einzelnen Wahlvorschläge der Parteien und Wählervereinigungn entfallen müssten. Die Wahlvorschläge erhalten dann solange Sitze zugeteilt, bis die Sitzverteilung auf Kreisebene dem Verhältnis der erreichten Stimmenzahl entspricht (Ausgleichsmandate) oder bis die Höchstzahl 103 erreicht ist. Die Sitze, die ein Wahlvorschlag durch Direktmandate in den Wahlkreisen erhalten hat, bleiben ihm auch dann erhalten, wenn ihm beim Verhältnisausgleich eigentlich weniger Sitze zugestanden hätten.
Die Amtszeit der Kreisräte beträgt fünf Jahre.

04.06.04

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