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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Keine Windenergie im Regionalverband Unterer Neckar

(ub) Schönbrunns Bürgermeister Roland Schilling ist zuversichtlich, dass der ursprünglich geplante Standort für die Windenergieanlage am "Meisenberg/Salzlackenkopf" nicht mehr zur Debatte steht. Der Planungsausschuss des Regionalverbands wird die Thematik am 16. Juni vorberaten. Die endgültige Entscheidung durch die Verbandsversammlung ist am 13. Juli vorgesehen. Anschließend muss die Regionalplanfortschreibung noch durch das Regierungspräsidium genehmigt werden.
Am 19. Mai trafen sich in Mosbach die Forstverwaltung, die Flurbereinigungsverwaltung und Vertreter des Post- und Telekommunikationswesen als Träger der öffentlichen Belange. Sie erörterten mündlich die eingegangenen Hinweise, Anregungen und Bedenken zur 2. Teilfortschreibung des Regionalplans "Unterer Neckar, Kapitel 5.7.1 - Windenergie". Im Diskussionsverlauf wurde von den Einwendungen erhebenden Gemeinden der Standort "Meisenberg/Salzlackenkopf" zur Sprache gebracht. Dieser Standort auf den Gemarkungen Michelbach und Schönbrunn ist einer der insgesamt 7 Standorte, für den der Vertreter des Südwestdeutschen Rundfunks auf zu erwartenden großflächige Störungen beim Fernsehempfang auf den Kanälen 7 und 50, beide vom Sender Heidelberg, hinweist. Der Regionalverband besprach insgesamt 27 untersuchte Einzelstandorte, die von keinem der anwesenden Gemeindevertreter befürwortet wurden. Gegen den interkommunalen Standort "Meisenberg/Salzlackenkopf" sprach sich aus forst- und naturschutzrechtlichen Gründen das Staatliche Forstamt Schwarzach aus. Als besonders problematisch wird die Windwurfgefährdung, die flächenhafte Ausstockung und die Gefährdung der anschließenden Hainsimsen-Buchenwaldgesellschaft innerhalb des FFH-Gebietes (Flora/Fauna/Habitat) angesehen. Zudem werde im derzeit laufenden Konsultationsverfahren für die FFH-Gebiete auf der Gemarkung Michelbach von der Gemeinde Aglasterhausen eine Flächenerweiterung nachgemeldet. Die Gemeinde Schönbrunn hat dagegen keine Einwendungen, verwahrte sich jedoch gegen eine Ausweitung der FFH-Flächen auf ihrem Gemeindeteil. Die Gemeinde Aglasterhausen trug ihre Einwendungen gegen den Windenergiestandort nochmals vor und führte zusätzlich die zu erwartenden Störungen beim Fernsehempfang an. Da der Schönbrunner Teil des Standorts innerhalb des Landschaftsschutzgebiets und innerhalb des Naturparks "Neckartal-Odenwald" und die Windhöffigkeit unter 4,5 m/sec (50 m über Grund) liegt, führt allein bereits zum Standortausschluss. Nach Auffassung der Gemeinde Schönbrunn bestehen berechtigte Aussichten, dass dieser Standort nach der Abwägung des Regionalverbands insgesamt nicht mehr weiter zur Debatte stehen wird. Der Planungsausschuss des Regionalverbands wird die Thematik am 16. Juni vorberaten. Der endgültige Beschluss durch die Verbandsversammlung ist am 13. Juli vorgesehen. Danach bedarf die Regionalplanfortschreibung der Genehmigung durch das Regierungspräsidium.

27.05.04

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