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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Stadt soll Schöffen und Jugendschöffen vorschlagen

(hr) Alle vier Jahre muss der Eberbacher Gemeinderat eine Vorschlagliste für die Wahl von Schöffinnen und Schöffen am Amts-, Land- oder Jugendgericht in Heidelberg erstellen. Auch in diesem Jahr sollen wieder 32 Personen vorgeschlagen werden, die im Falle ihrer Auswahl durch einen Ausschuss beim Amtsgericht das Amt ab Januar 2005 für die Dauer von vier Jahren bis Ende 2008 ausüben sollen. Zusätzlich muss die Stadtverwaltung dem Jugendhilfeausschuss des Rhein-Neckar-Kreises zehn Personen (fünf Frauen und fünf Männer) für das Amt einer Jugendschöffin bzw. eines Jugendschöffen vorschlagen.
Gesucht werden "erfahrene und urteilsfähige" Personen zwischen 25 und 65 Jahren, die seit wenigstens einem Jahr in Eberbach wohnen und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder gegen die ein diesbezügliches Ermittlungsverfahren im Gange ist, sowie Personen, die infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind, können nicht zum Amt eines Schöffen zugelassen werden.
Das Amt des Schöffen bei den genannten Gerichten vermittelt Laien interessante Einblicke in die gerichtliche Praxis und befasst sie mit praktischen Fällen aus dem Alltag. Im Rahmen der Schöffenentschädigung wird ein Sitzungsgeld und Fahrtkostenersatz gewährt. Einzelheiten hierzu sind beim Landgericht Heidelberg unter Tel. (06221) 591225 zu erfahren.
Wer Neigung und Interesse an einer Schöffentätigkeit hat, sollte sich umgehend und möglichst schriftlich bei der Stadtverwaltung Eberbach (Rechtsamt) anmelden. Interessierte Bürger müssen bei der Anmeldung unbedingt vollständige Angaben machen über:

  • den Familiennamen
  • den Geburtsnamen, wenn er nicht mit dem Familiennamen übereinstimmt
  • den Vornamen
  • den Geburtstag
  • den Geburtsort, bei kreisangehörigen Gemeinden in Deutschland mit Angabe des Kreises, bei Gemeinden im Ausland mit Angabe des Staates
  • den Beruf
  • die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer.

Daneben sollte die Meldung einen Hinweis enthalten, ob der Bewerber auch bereit ist, das Amt eines Jugendschöffen zu übernehmen oder dieses vorzieht. Zweckmäßig wäre auch die Angabe einer Telefonnummer für Rückfragen.
Sollten diesem Aufruf mehr als insgesamt 42 Interessenten folgen und sich bei der Stadtverwaltung melden, behält sich der Gemeinderat die entsprechende Vorauswahl vor.
Weitere Informationen gibt es bei der Stadtverwaltung unter den Telefonnummern (02671) 87246, 87264 und 87218.

25.02.04

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