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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Katerstimmung im Kreis-Sozialausschuss - erneute Umlageerhöhung droht

(hr) (rnk) Eigentlich wollte Landrat Dr. Jürgen Schütz die Kreisrätinnen und Kreisräte des Ausschusses für Soziales, Schulen und Kultur vorgestern nur über die vom Bund vorgesehene neue Sozialgesetzgebung für Bezieher von Arbeitslosenhilfe informieren.
Brisanz erhielt die Sitzung jedoch, als der Landrat über ein Schreiben des Deutschen Landkreistages berichtete, das ein in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen ausgearbeitetes Konzept vorstellte, wie die künftig auf die Kreise und kreisfreien Städten zukommenden Belastungen aus dem kurz "Hartz IV" genannten Gesetz zu berechnen wären. Danach müsste der Rhein-Neckar-Kreis künftig zusätzlich 27 Millionen Euro aufbringen: "Damit wären der Kreis und seine Gemeinden, auf die weitere fünf Prozent Kreisumlage zukämen, handlungsunfähig", nennt der Landrat schlimme Konsequenzen aus einer im Vermittlungsausschuss gefundenen Regelung, die nun offenbar werden.

Im neuen Leistungsrecht für Arbeitslose, das kurz vor Weihnachten im Bundestag verabschiedet wurde und das am 1. Januar 2005 in Kraft treten soll, gibt es für die künftige Finanzierung eine zweigeteilte Trägerschaft von Bundesagentur für Arbeit sowie von Landkreisen und kreisfreien Städten. Als Alternative wird auch eine alleinige kommu-nale Trägerschaft durch Option vorgesehen. Wie der Landrat und sein Sozialdezernent Heinz Bönisch erläuterten, trägt die Bundesagentur für Arbeit davon das sogenannte Arbeitslosengeld II, die Kommunen, also die Kreise und kreisfreien Städte, erbringen für den neuen an-spruchsberechtigten Personenkreis, der in der Regel bisher Leistun-gen der Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe erhalten hat, die Leistungen für Unterkunft und Heizung, für soziale und psychosoziale Eingliederung zur Arbeit und Einzelfallhilfe in besonders genannten Fällen. Die Angemessenheit der Wohnkosten soll eine Bundesrechts-verordnung näher regeln. Da dafür jedoch kein valides Datenmaterial für die Berechnung zur Verfügung stand, geben erst jetzt die nordrhein-westfälischen und niedersächsischen Erhebungsbogen, die sich an der Sozialdatenlage orientieren, Hinweise über den immensen Umfang der entstehenden Kosten. Dem Rhein-Neckar-Kreis beschert die Regelung zusätzliche Kosten von 27 Millionen Euro. Darin einge-rechnet sind die einmaligen Beihilfen für Erstausstattung der Woh-nung, für Erstausstattung mit Bekleidung, auch bei einer Schwanger-schaft, oder einmalige Beihilfen bei mehrtägigen Klassenfahrten, die sich mit 2,7 Millionen Euro quantifizieren lassen. "Bleibt die neue Regelung das endgültige Gesetz, sind alle unsere Bemühungen, die Gemeinden im Kreis von hohen Kreisumlagesteigerungen so weit es geht zu verschonen, hinfällig", so der Landrat. Nachdem der Kreis die Umlage für 2004 nach jahrelanger Stabilität auf 29,7 Prozent erhöhen musste, wäre für 2005 damit ein weiteres Plus um mindestens fünf Prozentpunkte allein für diese Aufgabe nicht zu vermeiden.

21.02.04

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