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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Bebauungsplanentwurf für GIP gebilligt


Bürgermeister Schilling, Karl Wilhelm, Stadtbaumeister Manfred Janner und Albrecht Streng informierten in einer vorgezogenen Bürgerbeteiligung interessierte Schönbrunner Bürger detailliert über die Planungsinhalte des Gewerbeparks (Foto: Böhm)

(ub) Der Interkommunale Gewerbepark der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (vVG) Eberbach-Schönbrunn nimmt allmählich Formen an. Nachdem nun der Bebauungsplanentwurf des "GIP- Teil Süd-Ost" am Freitag auch im Schönbrunner Gemeinderat genehmigt wurde, steht dem geplanten Grundstückserwerb nichts mehr im Wege. Einwendungen können nur noch von betroffenen Grundstückseigentümern oder Trägern öffentlicher Belange erhoben werden.

Ein interessierter Bürger wollte zuvor in der vorgezogenen Bürgerbeteiligung am Mittwoch erfahren, ob man den Bebauungsplan für das "GIP" ohne vorherige Anfrage bei den Eigentümern vorantreiben könne. Ein Bebauungsplan könne jederzeit aufgestellt werden, da die Planungshoheit bei den Kommunen liegt,informierten Stadtbaumeister Manfred Janner, Albrecht Streng, Bürgermeister Roland Schilling und Karl Wilhelm. Detailliert informierten sie die vier Schönbrunner Bürger über den aktuellen Planungsstand.
Schilling gab zu bedenken, dass man mit dem Grundstücksverkauf dieses Gewerbegebietes nichts verdienen könne, sondern eher noch etwas zuschießen müsse. Obwohl man um die Konkurrenzsituation auf diesem Sektor wisse, wolle die vVG Eberbach-Schönbrunn günstige Gewerbeflächen zu attraktiven Marktpreisen anbieten. Ziel sei es, neue Arbeitsplätze zu schaffen, um sich nicht mehr als Schlusslicht in der Arbeitslosenstatistik des Rhein-Neckar-Kreises hervorzuheben. Es findet ein Überlebenskampf um entsprechende Arbeitsplatzangebote statt. Mit attraktiven Arbeitsplätzen wollen Eberbach und Schönbrunn dem Einwohnerschwund entgegenwirken, so Schilling.

Gemeinderat Hans-Jürgen Heiß sieht die schrittweise und bedarfsorientierte Realisierung des auf 10,6 ha reduzierten Plangebietes sehr positiv. Allerdings wies er auf die große finanzielle Herausforderung hin, die auf die Gemeinde Schönbrunn zukommen wird. Heiß gab zu in der Gemeinderatssitzung zu Bedenken, es könnten große Probleme mit dem "GIP" entstehen, falls die Vermarktung der (6,6 ha) großen Baulandflächen nicht greifen würde. Mit der Finanzierung der Haushalte über Kredite entstehen in Schönbrunn und Eberbach hohe Zinsbelastungen. Falls das Marketing nicht greift, so Heiß, führt dies zur Einschränkung der Handlungsfähigkeit. Um die entstehenden finanziellen Probleme in den nächsten Jahren auf ein Minimum zu reduzieren, empfiehlt Heiß die schrittweise Erschließung des Gewerbeparks.

Einstimmig erteilte der Schönbrunner Gemeinderat Weisungen an die Mitglieder der Gemeinde Schönbrunn im gemeinsamen Ausschuss der vVG Eberbach-Schönbrunn. Die Mitglieder sollen den Beschluss fassen, den entsprechenden Entwurf zur Aufstellung des GIP- Bebauungsplanes, den Entwurf der Begründung und den Satzungsentwurf zu den örtlichen Bauvorschriften zu billigen und für einen Monat öffentlich auszulegen. Die betroffenen Träger der öffentlichen Belange sind an dem Aufstellungsverfahren zu beteiligen und die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

01.02.04

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