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Nachrichten > Wirtschaft und Arbeit

Unternehmerinnen über Entwicklungen im Arbeitsrecht informiert


Rechtsanwalt Dirk Kappes mit einigen seiner Zuhörerinnen. (Foto:Volksbank)

(hr) (mm) Unter dem Thema Arbeitsrecht stand die neuerliche Zusammenkunft des Unternehmerinnen-Kreises/Damenarbeitskreises der Volksbank Neckartal.
Der Eberbacher Rechtsanwalt Dirk Kappes, dessen Tätigkeitsschwerpunkte im Arbeits- und Wirtschaftsrecht liegen, machte die Damen mit der umfangreichen Thematik vertraut.
Führt ein Auftragsrückgang dazu, dass aufgrund eines Rückgangs des Arbeitsanfalles das Bedürfnis zur Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers entfällt? Kappes bejahte diese Frage, denn es sei ein betriebsbedingter Kündigungsgrund gegeben.
Nicht nur dieser Einzelfall zu einer aktuellen Situation im Bereich "betriebsbedingte Kündigungen" wurde durchgespielt. Der Referent informierte zuvor sehr ausführlich über das Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses, die Vertragsgestaltung, über Teilzeitarbeitsverhältnisse sowie mit Geringfügig Beschäftigten. Sodann ging er auf die Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis, den Anspruch des Arbeitnehmers auf Beschäftigung, den Erholungsurlaub, die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und die Haftung des Arbeitnehmers bei betrieblich veranlasster Tätigkeit ein.
Ausführlich behandelt wurden Fragen zur betriebsbedingten Kündigung, personenbedingten Kündigung, verhaltensbedingten Kündigung und Fälle einer Betriebsanhörung.
Der Referent verstand es, die eher trockene Thematik mit Einzelfällen aus der Praxis und praktischen Beispielen zu würzen. Dass großer Informationsbedarf vorhanden war, zeigten die vielen Fragen aus dem Teilnehmerinnenkreis und die rege Diskussion. Der Referent hatte auch ein umfangreiches Exposé vorbereitet, das er den Teilnehmerinnen zum "Nachlesen" zur Verfügung stellte.
Aufmerksamer Zuhörer war auch Vorstandsvorsitzender Herbert Hinterschitt, der sich bei Dirk Kappes für den fundierten Vortrag bedankte. Ausdrücklich erwünscht seien weitere Interessentinnen für den schon seit 20 Jahren bestehenden Unternehmerinnenkreis, wie Herbert Hinterschitt abschließend erwähnte.

26.10.02

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