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(tom) Am Sonntag, 25. September, wird der neue Bürgermeister gewählt. Die Stadtverordnetenversammlung beschloss auf ihrer vergangenen Sitzung einstimmig diesen Termin. Eine Stichwahl wäre am 9. Oktober. Damit wählte das Gremium den vorletzten Sonntag vor Auslaufen der Vier-Monats-Frist nach der Abwahl von Bürgermeister Rainer Sens am 5. Juni und der offiziellen Bestätigung durch den Wahlausschuss am Tag danach. Der Erste Stadtrat Karlheinz Happes, der für den abgewählten Rathauschef derzeit die Verwaltungsgeschäfte führt, erläuterte den komplexen Zeitplan.

Bei einem Wahltag am 2. Oktober hatte die Verwaltung seinen Worten zufolge Bedenken, dass aufgrund des verlängerten Wochenendes mit dem Feiertag 3. Oktober einige Hirschhorner Wahlberechtigte auswärts weilen könnten. Wann denn nach einer Wahl der neugewählte Rathauschef genau eingeführt werde, konnte noch nicht beantwortet werden. Die HGO sieht hier lediglich eine Frist von spätestens sechs Monaten nach dem Urnengang vor.

Das Wahlprozedere ist mit heißer Nadel gestrickt, wofür die Stadt aber letztendlich gar nichts kann. Denn sie ist an die durch die Gemeindeordnung vorgegebenen Fristen gebunden. Und diese waren bisher für eine Bürgermeister-Abwahl eher theoretischer Natur, wie Hauptamts- und stellvertretender Wahlleiter Arne Endreß erläuterte. „Eine erfolgreiche Abwahl gab es zuvor in Hessen noch nicht“, verdeutlichte er. Womit Hirschhorn jetzt Vorreiter auch darin sei, die darauf folgenden Schritte rechtzeitig über die Bühne zu bringen.

Um diese einzuleiten, war zuallererst eine zusätzliche Stadtverordneten-Versammlung nötig. Denn die öffentliche Bekanntmachung über den Tag der Bürgermeisterwahl muss spätestens 90 Tage vor dieser erfolgen. Also mit 25. September am 25. Juni, was man mit der Veröffentlichung im städtischen Mitteilungsblatt am 24. Juni ganz knapp schafft. Die nächste reguläre Sitzung der Mandatsträger wäre erst im Juli gewesen - und damit hätte man die Fristen versäumt.

Von 1. bis 18. Juli läuft der Zeitraum zur Einreichung von Wahlvorschlägen. Bisher hat noch keine Partei oder Wählervereinigung einen Kandidaten verkündet - auch halten sich unabhängige Bewerber noch bedeckt, ihre Kandidatur zu erklären. Bereits am 25. Juni ist der Stichtag für die Wahlberechtigung. Wer danach nach Hirschhorn zieht, darf nicht mehr mitwählen.

Stadtverordneten-Vorsteher Harald Heiß nutzte die Gelegenheit zur Klarstellung, dass Verwaltungsmitarbeiter Jürgen Broscheit (derzeit im Krankenstand) Wahlleiter sei, Arne Endress sein Stellvertreter. „Damit nicht irgendwelche "Dumpfbacken" weiter darüber spekulieren“, meinte er mit Blick auf in der Stadt kursierende Gerüchte.

SPD-Fraktionsvorsitzender Max Weber fragte an, ob man mit der Stichwahl am 9. Oktober nicht die Vier-Monats-Frist reiße und damit Einsprüche riskiere. Endreß entgegnete, dass ihm dieses Vorgehen sowohl von der Kommunalaufsicht als auch von der Landeswahlleiterin als HGO-konform bestätigt worden sei. Da die vier Monate aber sehr eng bemessen seien, gebe es bereits den Hinweis an die Landesregierung, vor dem Hintergrund der Hirschhorner Erfahrungen als „Versuchskaninchen“ diese Fristen zu verlängern.

22.06.16

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