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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Geringes Interesse an Photovoltaikanlage

(ub) Die Gemeindeverwaltung Schönbrunn informiert im aktuellen Amtsblatt über den Sachstand zur geplanten Photovoltaikanlage auf dem Dach der örtlichen Grundschule:

"Am 16.12.2004 haben wir im unserem Amtsblatt über die beabsichtigte Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Schönbrunner Grundschule informiert. Die Gemeinde stellt die Dachflächen zur Verfügung. Die Dachflächen und der Dachaufbau wurden geprüft. Gegen den Aufbau einer Photovoltaikanlage bestehen baustatisch keinerlei Bedenken. Der Bau und der Betrieb der Anlage soll durch eine noch zu gründenden Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) mit Investoren aus der Gemeinde oder der Region erfolgen. Aus diesem Grund haben wir um die Abgabe verbindlicher Absichtserklärungen mit Angabe der beabsichtigten Beteiligungshöhe gebeten, wobei diese Absichtserklärungen selbstverständlichen keinen verpflichtenden oder vertragsbildenden Charakter haben. Die endgültige Entscheidung über die Beteiligung im Grundsatz und der Höhe nach erfolgt erst nach der zweiten Informationsveranstaltung.

Die Anzahl der bis zum 10.01.2005 bei der Verwaltung eingegangenen Absichtserklärungen ist weit hinter den Erwartungen der Verwaltung zurückgeblieben. Während das spontane Interesse nach der ersten Informationsveranstaltung anlässlich der Gemeinderatssitzung vom 26.11.2004 sehr stark war, wurden verbindliche Absichtserklärungen von nur 7 Mitbürgern abgegeben.
Für einen wirtschaftlichen Betrieb sollte die Anlage eine Größe von mindestens 15 kWp, besser 20 kWp aufweisen. Die Kostenschätzung für eine solche Anlage liegt bei 72.000,- bis 96.000,- €. Die bisher vorliegenden Absichtserklärungen decken noch nicht einmal 25% der Kosten. Die ursprünglich auf Ende Januar 2005 vorgesehene zweite Informationsveranstaltungen werden wir um 2 Wochen verschieben, damit noch weitere Mitbürger die Möglichkeit vorheriger Absichtserklärungen haben.
Zur Finanzierung werden Interessenten gesucht, die Anteile zu je mindestens 1000.- € erwerben. Ab 1.000,- € aufwärts sollten die Anteile möglichst in 1.000er-Schritten, mindestens jedoch in Intervallen zu 500,- € gezeichnet werden. Die Liste werden wir jedoch zum 31.12.2005 abschließen. Danach wird der Termin für die zweite Informationsveranstaltung mit den konkret bekannten Interessenten abgeklärt, festgesetzt und danach öffentlich zu der zweiten Veranstaltung eingeladen. Auch noch nach der beabsichtigten Gründung der GbR kann dieser binnen einer gewissen Frist noch beigetreten werden."
Die Gemeindeverwaltung Schönbrunn bittet die Bürger, bei Interesse eine entsprechende schriftliche Erklärung gegenüber dem Bürgermeisteramt abzugeben.

11.01.05

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