WERBUNG


Volksbank Neckartal

Gelita

Sparkasse Neckartal-Odenwald

Jobangebot

www.EBERBACH-CHANNEL.de / OMANO.de
19.03.2024
                   WhatsApp-Kanal
Das Wetter in: 
EBERBACH
 STARTSEITE  |  VIDEOS  |  TERMINE  |  DISKUSSION  |  ANZEIGENMARKT 

Nachrichten > Natur und Umwelt

Erster Tollwutfall in Baden-Württemberg seit 1996

(hr) Wie das baden-württembergische Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum informierte, ist der Tollwutverdacht bei einem Fuchs, der in Elztal-Muckental (Neckar-Odenwald-Kreis) erlegt wurde, bestätigt worden. Der letzte Tollwutfall war in Baden-Württemberg im Jahr 1996 aufgetreten.
In Hessen wurden in diesem Jahr schon mehrere Fälle von Tollwut bei Füchsen und Rehwild festgestellt. Der Fuchs im Neckar-Odenwald-Kreis war durch eine Lähmung der Hinterläufe aufgefallen, erlegt und an das Untersuchungsamt in Heidelberg eingesandt worden. Im bestehenden Impfgebiet und an dessen Rand sollen künftig alle erlegten Füchse sowie andere seuchenverdächtige oder für die Tollwut empfängliche wild lebende Tiere unverzüglich zur Untersuchung eingesandt werden.
Aufgrund der Tollwutfälle in Hessen war sowohl der Rhein-Neckar-Kreis als auch der Neckar-Odenwald-Kreis zum tollwutgefährdeten Bezirk ernannt worden. Mit dem neuen Tollwutfall in Elztal-Muckental wurde der gefährdete Bezirk jetzt in Richtung Main-Tauber, Hohenlohe und Heilbronn erweitert.
Die Gemeinden innerhalb des gefährdeten Bezirks werden an den Ortsschildern mit entsprechenden Warnschildern auf die Tollwut hinweisen. Das Ministerium appelliert an die Jäger im Land, Füchse schärfstens zu bejagen und unverzüglich den zuständigen Veterinärbehörden zu melden, wenn verendete Füchse oder andere verhaltensauffällige Tiere gefunden würden. Zur Abklärung der Infektionsursache und der möglichen Verbreitung sind umfangreiche ergänzende Untersuchungen der Fuchs- und Wildtierpopulation, insbesondere um den Ort des Abschusses, notwendig.
Im gefährdeten Bezirk dürfen Hunde und Katzen nicht frei laufen gelassen werden. Hiervon ausgenommen sind Hunde, die nachweislich unter wirksamem Impfschutz stehen und die von einer Person begleitet werden, der sie zuverlässig gehorchen. Ebenso Katzen, die nachweislich unter wirksamem Impfschutz stehen.
Für Hunde und Katzen ordnet die zuständige Behörde die sofortige Tötung an, wenn anzunehmen ist, dass sie mit seuchenkranken Tieren in Berührung gekommen sind und keinen Impfschutz besitzen. Hunde- und Katzenausstellungen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art mit Hunden und Katzen sind mindestens acht Wochen vor Beginn anzuzeigen. Solche Ausstellungen und Veranstaltungen können beschränkt oder verboten werden, wenn es aus Gründen der Seuchenbekämpfung erforderlich ist.

15.12.04

Lesermeinungen

Lesermeinung schreiben

[zurück zur Übersicht]

© 2004 www.EBERBACH-CHANNEL.de / OMANO.de Druckansicht
eMail senden nach oben

[STARTSEITE]    [VIDEOS]    [TERMINE]    [DISKUSSION]    [ANZEIGENMARKT]
©2000-2024 maxxweb.de Internet-Dienstleistungen
[IMPRESSUM] [DATENSCHUTZERKLÄRUNG]


WERBUNG


Rechtsanwalt Kaschper

Bestattungshilfe Wuscher

Catalent

Werben im EBERBACH-CHANNEL